Die von Vestas vertretenen Normen und Ziele basieren auf verschiedenen Rahmenverträgen von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mit all diesen Verträgen soll durch wirksame Handlungsweisen beständig ethische Verantwortung gezeigt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie auf die untenstehenden Links. (Die Internetseiten stehen in englischer Sprache zur Verfügung):
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, einschließlich der Konvention über bürgerliche und politische Rechte (UN, 1966) und der Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN, 1966).
- Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Europarat, 4. November 1950.
- ILO-Übereinkommen Nr. 29 (Schutz vor Zwangs- oder Pflichtarbeit).
- ILO-Übereinkommen Nr. 87 (Schutz der Vereinigungsfreiheit).
- ILO-Übereinkommen Nr. 98 (Schutz des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen).
- ILO-Übereinkommen Nr. 100 (Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit).
- ILO-Übereinkommen Nr. 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit).
- ILO-Übereinkommen Nr. 111 (Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf).
- ILO-Übereinkommen Nr. 138 (Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung).
- OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, 21. November 1997.
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